Friedhofsgärtnerei Blumenhaus Wolters
Die regelmäßige Betreuung und Pflege des Grabes ist als Jahres- oder Dauergrabpflegeleistung möglich. Beides können Sie im Rahmen einer Dauergrabpflegevereinbarung festlegen. Dies ist auch als Vorsorge für die eigene Grabstätte möglich. Die Rheinische Treuhandstelle verwaltet und kontrolliert die einwandfreie Ausführung der vereinbarten Leistungen regelmäßig. Art und Umfang bestimmen Sie selbst – wir beraten Sie gerne persönlich.
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